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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma IMA Umwelttechnik GmbH & Co KG für Verträge mit gewerblichen und privaten Kunden

I. Geltungsbereich

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil für alle Verträge zwischen der Firma

IMA Umwelttechnik GmbH & Co. KG
Hans- Böckler- Straße 22
63263 Neu- Isenburg

im folgenden Auftraggeber genannt

und  Berater, Nachunternehmer, Subunternehmer oder Lieferant

im folgenden Auftragnehmer genannt.

2. Diese AGB´s haben Vorrang vor etwaigen AGB´s des Auftragnehmers für alle hier geregelten Bereiche.

 

3. Zwischen dem Auftraggeber als Generalunternehmer und dem Auftragnehmer als Nachunternehmer gelten, wenn nicht ausdrücklich schriftlich davon abweichend festgelegt wurde, in folgender Reihenfolge:

a) Vertragsbedingungen der IMA Umwelttechnik, wie im weiteren ausgeführt (ab II), für alle geregelten Bereiche,

b) die Vertragsbedingungen des Hauptvertrages zwischen Bauherr und IMA Umwelttechnik GmbH und Co KG als Generalunternehmer,

c) die Verdingungsordnung  Bau (VOB) in ihrer jeweils neuesten Fassung,

d) das Bürgerliche Gesetzbuch.

 

II. Zahlungsbedingungen

1. Zahlungen erfolgen nur für prüfbar nachgewiesen erbrachte Leistungen. Die Nachweispflicht liegt beim Nachunternehmer. Für Bauleistungen ist das Bauwerk nachzuweisen. Für Anlagenbau muss die Anlage in das Eigentum der IMA Umwelttechnik übergegangen sein. Die vertragsgemäße Leistung muss beiderseitig anerkannt sein.

2. Bei Vorkassezahlungen (à-conto), die nicht den Nachweisen nach 1) genügen, ist vom Auftragnehmer eine Sicherheit in Höhe der Zahlung zu stellen.

 

III. Streitigkeiten

1. Gerichtsstand in Darmstadt

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